Artikel 43 des Übereinkommens gründet einen Ausschuss für die Kinderrechte die dafür zuständig ist die Fortschritte der Vertragsstaaten zu prüfen.
Artikel 44 verpflichtet die "Vertragsstaaten dem Ausschuss über dem NGO-Sekretär Berichte über die Maßnahmen, die sie zu Verwirklichung der in diese Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen haben, und über die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat, danach alle fünf Jahre".
Die luxemburgische Regierung hat seinen dritten und vierten Bericht in 2010 3ten und 4ten Bericht in 2010 übergeben.
Anfang 2013, werden Organisationen der Vereinten Nationen, NGOs, nationale Institutionen der Menschenrechte und verschiedene Jugendorganisationen von der Arbeitsgruppe des Ausschusses einberuft.
Für dieses Vorabtreffen, dass Anfang Februar 2013 stattgefunden hat, haben die Gruppe RADELUX, das luxemburgische Komitee für UNICEF, das ORK, die NGO Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children und IBFAN – International Baby Food Action Network ihre Bemerkungen, Vorschläge und Empfehlungen übermittelt.
Zusammen mit Transgender Luxembourg hat die Gruppe RADELUX einen Bericht ausgearbeitet: „ Rapport annexe traitant de la question des «Droits des Enfants trans’ et des Enfants intersexes“. (Bericht dass das Thema „Rechte der Trans- und intersexuellen Kindern“ behandelt). Leider musste sich der Austausch zwischen dem Ausschuss und den luxemburgischen NGOs per E- Mail machen, da die Delegation nicht nach Genf konnte. In den folgenden Wochen der Pre-Session richtet der Ausschuss Fragen an die Regierung , auf der Grundlage von Berichten und Diskussionen mit den NGOs und der Regierung, die dem Ausschuss dann als Leitfaden für vorrangige Themen dienen.
Der Ausschuss hat ebenfalls die Möglichkeit, vor der Session, zusätzliche Informationen oder Aktualisierung von der Regierung (schriftlich) zu fordern. Die Gruppe RADELUX hat zu den Antworten der Regierung Stellung genommen.
Die Präsentation und Verteidigung des Berichts vor dem Ausschuss fand am 30. September 2013 statt.
Der Verlauf einer Sitzung, ist wie folgt: Zweit Mitglieder wurden als « Landberichterstatter (rapporteurs de pays) » ernannt. Sie leiten die Diskussionen mit der Delegation des betroffenen Vertragsstaats. Nach einer kurzen einleitenden Erklärung des Delegationsleiters startet der interaktive Dialog. Der Präsident des Ausschusses befragt den „Landberichterstatter“ um einen kurzen Überblick über den Stand der Kinderrechte des betroffenen Vertragsstaats. Daraufhin fordert der Präsident die Ausschussmitglieder auf, Fragen zu stellen oder Beobachtungen und Kommentare zu den Fragen zu geben. Die Delegation kann diese dann beantworten. Gegen Ende der Diskussion, präsentieren die Berichterstatter eine Synthese der Diskussionen und des Berichts und können Anregungen und Empfehlungen äußern. Schließlich wird die Staatsdelegation aufgefordert eine Abschlusserklärung zu machen.
Am 4. Oktober 2013 veröffentlicht das Komitee seine Beobachtungen «Observations finales sur les troisième et quatrième rapports périodiques combinés du Luxembourg» (Abschließende Bemerkungen zu dem dritten und vierten periodischen Bericht). Aufgrund seiner detaillierten Bilanz der erfüllten Fortschritte im Bereich Kinderrechte, verdient dieses zwölfseitige Dokument möglichst bekannt gemacht zu werden und studiert zu werden. Dazu zeigt er natürlich auch die wichtigsten Problem- und Sorgebereiche und formuliert Empfehlungen und eine gute „Roadmap“, sowohl für die politisch Verantwortlichen als für die Akteuren vor Ort.
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