Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch oder das so genannte "Lanzarote-Übereinkommen", das der Generalsekretär des Europarates 2007 angenommen hat, ist ein multilateraler Vertrag, der die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Handlungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu kriminalisieren.
Der Text enthält die wichtigsten Grundsätze des Übereinkommens von 1989 über die Rechte des Kindes und die Grundsätze, die sich aus dem Zweiten Fakultativprotokoll von 2000 ergeben, geht aber mit der Einführung mehrerer Bestimmungen noch weiter. Die Staaten sind nämlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, Kinderopfer zu schützen und Täter zu bestrafen.
Dem Text zufolge geschieht dies auf verschiedene Weise:
Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern, die neue Technologien nutzen, wird in diesem Übereinkommen behandelt.
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