
Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne jegliche Diskriminierung aufgrund von Behinderungen in den vollen Genuss der grundlegenden Menschenrechte kommen.
Dieser Text stellt sicher, dass ein Behinderter als Rechtssubjekt mit den gleichen Rechten wie andere wahrgenommen wird. Daraus ergeben sich Grundprinzipien wie:
Im Bereich der Kinderrechte werden die Unterzeichnerstaaten in dem Text ausdrücklich verpflichtet, " alle erforderlichen Maßnahmen (zu nehmen), um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können." (Artikel 7).
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