Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2000 angenommene Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wurde mit dem Ziel ausgearbeitet, das Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes zu stärken und zu ergänzen.

In diesem Protokoll wird betont, dass Kindern die Reife und die körperliche und geistige Entwicklung fehlt, die notwendig sind, um die Schwere und die Auswirkungen ihrer Aufnahme als Kindersoldaten zu erkennen. Sie verbietet daher ausdrücklich den Einsatz von Kindern in Streitkräften und qualifiziert solche Handlungen als schwere Menschenrechtsverletzungen.
 

Der Text des Übereinkommens im PDF Format

OKaJu - Kontakt

Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher
Mënscherechtshaus 

65, route d’Arlon
L-1140 Luxembourg
Notre nouveau no de téléphone : 28 37 36 35
contact [at] okaju.lu

Go to top