Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Erklärung der Rechte des Kindes aus dem Jahr 1959 ist der erste große internationale Konsens zur Anerkennung der
Grundprinzipien der Kinderrechte.
Die Präambel erinnert zunächst an die Hauptthemen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und verweist auch auf die Genfer Erklärung von 1924 und stellt schließlich fest, dass "das Kind wegen seiner körperlichen und geistigen Unreife vor und nach der Geburt besonderen Schutz und Fürsorge, einschließlich eines angemessenen Rechtsschutzes, benötigt".
Der Text wird durch eine Nomenklatur der Grundprinzipien ergänzt, die wie folgt lautet:
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