Das Gesetz des 1. April 2020 erläutert die Aufgaben des Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher :
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er nimmt Beschwerden über die Nichtbeachtung der Kinderrechte entgegen, prüft sie und formuliert Empfehlungen zur Behebung der gemeldeten Situation.
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er analysiert die zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes geschaffenen Mechanismen, um den zuständigen Organen gegebenenfalls die Anpassungen vorzuschlagen die den Schutz der Kinderrechte besser ewährleisten.
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er meldet den zuständigen Behörden Fälle der Nichteinhaltung der Kinderrechte und schlägt Lösungen für die gegebene Situation vor.
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er berät natürliche oder juristische Personen bei der Umsetzung der Kinderrechte.
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er sensibilisiert die Kinder für ihre Rechte und die Öffentlichkeit für die Kinderrechte im Allgemeinen.
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er bereitet Stellungnahmen zu allen Gesetzentwürfen, Gesetzesvorlagen und großherzoglichen Verordnungen vor, die eine Auswirkung auf die Kinderrechte haben könnten.
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er bereitet, auf Antrag der Regierung oder der Abgeordnetenkammer, Stellungnahmen zu allen Fragen vor, die die Rechte des Kindes betreffen.
Dieses Gesetz versteht unter "Kind" jedes menschliche Wesen unter achtzehn Jahren.